Der Gottesdienst
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Ausblick, Einladungen, Verabredungen
↓ Abschließende Bekanntgaben
↓ An welcher Stelle?
↓ Abkündigungen kreativ
Gegen Ende des Gottesdienstes wird darauf aufmerksam gemacht, wo und wie Gemeinde den Alltag lebt, und es wird eingeladen, daran teilzuhaben.
Veranstaltungen, die der Gemeinschaft dienen und / oder in denen über die Botschaft nachgedacht und gesprochen wird und / oder in denen man sie in solidarischen Aktionen lebendig werden lässt, werden bekannt gemacht.
Nun werden also Termine kommender Veranstaltungen genannt. Auf Gruppenstunden, besondere Angebote und Gottesdienste wird hingewiesen.
↓ Weiter: Wann wird dies bekannt gegeben?
Diese Einladungen und Hinweise auf Veranstaltungen setzen die im vorangegangenen Gottesdienstabschnitt begonnene Solidarität fort. Sie machen das „in die Welt gesandt sein“ konkret. Hier, an der Schnittstelle zwischen den Abschnitten Solidarität und "Sendung und Segen" stehen sie also am richtigen Ort.
↓ Weiter: Abkündigungen gestalten
Es wird bekannt gegeben und verabredet, wie der Gottesdienst nun weiterwirkt:
Hier kann der Wochenspruch - als Leitmotiv für die Woche - bekannt gegeben werden.
Die unter Abkündigung Teil I und Teil II erwähnten Möglichkeiten, Informationen auf vielfältige Art weiterzugeben, sind auch hier hilfreich. Trotz der Möglichkeit, Informationen und Einladungen schriftlich auszulegen, sollten mündliche Informationen sollten aber an dieser Stelle nicht fehlen. So wird deutlich, dass Informationen über das Gemeindeleben und über das christliche Engagement außerhalb des Gottesdienstes durchaus in den Gottesdienst gehören.
Bei Gottesdiensten zur Taufe, Trauung oder Beisetzung ergeben sich besondere Situationen. Wird der Gottesdienst mit einer Hochzeitsgesellschaft, den Gästen einer Taufe oder Trauergemeinde gefeiert, so kann dem Traupaar, der Tauffamilie oder den Trauergästen Gelegenheit gegeben werden, Einladungen auszusprechen. Das Traupaar kann zum anschließenden Sektempfang einladen, die Tauffamilie weißt auf das Tauffest hin. Am Schluss der Trauerfeier können die Angehörigen eines Verstorbenen zum Beerdigungskaffee (Leichenschmaus) einladen.
Siehe auch die Kapitel: Abkündigungen I und Abkündigung II
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